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  1. Geltungsbereich
    1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der PaceViewer GmbH (Heiligengeiststraße 6-8, 26121 Oldenburg, nachfolgend „PaceViewer“ bzw. „wir“/„uns“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden (Kunde und PaceViewer nachfolgend gemeinsam „Parteien“ oder einzeln „Partei“).
    2. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB), das heißt an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
    3. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Auftragsbestätigung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
  2. Vertragsschluss
    1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Leistungsbeschreibungen oder sonstige Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
    2. Der Kunde kann sich auf unserer Website registrieren. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde nach erfolgter Registrierung einen 30-tätigen kostenlosen Testzugang zu unserem Angebot, sofern der Kunde unsere Leistungen nicht bereits zuvor in Anspruch genommen hat. Eine Inanspruchnahme des Testzugangs ist pro Kunde nur einmal möglich. PaceViewer behält sich vor, die Leistung im Zeitraum des Testzugangs entsprechend den vertraglichen Vergütungsregelungen in Rechnung zu stellen, sollte der Kunde sich vertragswidrig einen Testzugang beantragen, obwohl er bereits in der Vergangenheit einen solchen erhalten hat. Um nach der kostenlosen Testzugangsphase die Leistungen weiter in Anspruch nehmen zu können, muss dies aktiv in der PaceViewer App durch den Kunden bestätigt und die Zahlungsdaten hinterlegt werden. Dann fällt für die Leistung die vereinbarte Vergütung an.
  3. Vertragsgegenstand
    Gegenstand des Vertrages ist die onlinebasierte, entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der Software im Betrieb des Kunden über das Internet (nachfolgend „Leistung“). Die Leistung ist über unsere App (nachfolgend „PaceViewer App“) abrufbar.
  4. Leistungen von PaceViewer
    1. PaceViewer gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellen Version der Software über das Internet. Die Software ist über Schnittstellen zu Google Ads und Microsoft Advertising verbunden. Der Zugriff auf die Software erfolgt über eine Benutzerkennung und ein Passwort, welches der Kunde im Registrierungsprozess selbst wählt.
    2. PaceViewer gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website von PaceViewer unter https://paceviewer.com/.
    3. Der Kunde hat die Möglichkeit, in der Software bestimmte Einstellungen vorzunehmen. Eine individuelle Anpassung der Software, d.h. Sonderprogrammierungen des Front- oder Backend oder die Integration von Drittsoftware, ist jedoch nicht Gegenstand des Vertrags und bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.
    4. PaceViewer kann, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Software jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. PaceViewer wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.
    5. PaceViewer wird die Software regelmäßig warten und den Kunden über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen rechtzeitig informieren. Die Wartung wird vorzugswürdig in einer betriebsarmen Zeit durchgeführt, es sei denn, aufgrund zwingender Gründe muss eine Wartung zu einer anderen Zeit vorgenommen werden.
    6. PaceViewer wird dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. PaceViewer treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten.
  5. Nutzungsumfang und -rechte
    1. Der Kunde erhält an der jeweils aktuellen Version der Software ein einfaches, d. h. nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränktes Recht, die Software nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.
    2. Der Kunde darf die Software nicht bearbeiten.
    3. Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software nach ihrer Leistungsbeschreibung erforderlich ist.
    4. Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Er ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software ist ausgeschlossen. Als Dritte gelten auch die verbundenen Unternehmen des Kunden nach §§ 15 AktG.
    5. Eine physische Überlassung der Software an den Kunde erfolgt nicht.
  6. Speicherung von Daten
    1. PaceViewer trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vollständig auch in seinen eigenen Systemen weiterhin vorzuhalten und zu speichern.
    2. PaceViewer ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird PaceViewer regelmäßige gefahrenansprechende Backups vornehmen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.
    3. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten.
  7. Support
    PaceViewer richtet für Anfragen des Kunden zu Funktionen der Software einen Support-Service ein. Anfragen können per E-Mail an hello@paceviewer.com gestellt werden. Die Anfragen werden grundsätzlich in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
  8. Mitwirkungspflichten und Verantwortlichkeiten
    1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und auf eigene Kosten zu erbringen. Hierzu gehören insbesondere:
      1. Verwendung eines aktuellen Webbrowsers,
      2. Bereitstellung technischer Zugangsdaten und Schnittstellen (wie z. B. Verknüpfungen mit den Werbeanbietern Google Ads und/oder Microsoft Advertising),
      3. Mitwirkung bei Tests, Freigaben und Feedbackprozessen.
    2. Der Kunde hat die Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist PaceViewer unverzüglich mitzuteilen. Für den Fall, dass Leistungen des PaceViewer von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet PaceViewer für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
    3. Die von dem Kunden in der PaceViewer App verarbeiteten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt PaceViewer hiermit das nicht ausschließliche Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte allein dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie zu diesem Zwecke zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
    4. Der Kunde wird die Software vor sämtlichen Schäden, die insbesondere durch Viren und sonstigen schädlichen Komponenten verursacht werden, schützen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z. B. Virenschutzprogramme) einsetzen.
    5. Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.
    6. Der Kunde hat Störungen unverzüglich an die in Ziffer 7 genannten Kontaktdaten zu melden. Der Kunde hat den Fehler möglichst detailliert und vollständig zu schildern und für die Kommunikation mit PaceViewer ausschließlich diejenigen Mitarbeitenden des Kunden einzusetzen, die die erforderliche Expertise im Umgang mit der Software aufweisen.
    7. Der Kunde hat Kenntnis davon, dass in die Software Funktionen integriert sind, welche Künstliche Intelligenz nutzen (im Folgenden: „KI-Funktionen“). Den Parteien ist bewusst, dass Ergebnisse von KI-Funktionen auch bei sorgfältigem Einsatz und der Berücksichtigung der entsprechenden technischen Vorgaben, ggf. unpräzise, unvollständige oder auch fehlerhafte Ergebnisse liefern können. Aus diesem Grund besteht für den Kunde die Pflicht, die Ergebnisse der Software vor einer internen oder externen Weiterverwendung einer Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu unterziehen. PaceViewer ist eine solche inhaltliche oder fachliche Überprüfung der Ergebnisse der Software nicht möglich, da er nicht über die erforderlichen Kenntnisse und Informationen verfügt. Über diese verfügt allein der Kunde.
  9. Subunternehmer
    1. PaceViewer ist es gestattet, bei der Leistungserbringung Subunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Subunternehmern entbindet PaceViewer nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunde zur vollständigen Vertragserfüllung.
  10. Gewährleistung
    1. Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB).
    2. Der Kunde hat PaceViewer jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen.
    3. Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gem. § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.
  11. Haftung
    1. Die Parteien haften einander unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
    2. Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß Ziffer 10.1 haften die Parteien einander bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
    3. Für den Verlust von Daten haftet PaceViewer insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
    4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle gesetzlich zwingender Vorschriften, insbesondere für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie im Rahmen schriftlich von einer Partei übernommener Garantien.
    5. Die Regelungen dieser Ziffer gelten auch zu Gunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen der Parteien.
  12. Vergütung und Zahlungsbedingungen
    1. Nach dem Verstreichen des Testzugangs endet die kostenlose Nutzungsmöglichkeit der Software. Um die Software weiter nutzen zu können, muss der Kunde dies in der App aktiv bestätigen und seine Zahlungsdaten angeben. Anderenfalls ist eine weitere Nutzung der Software über das Ende des Testzugangs hinaus nicht möglich.
    2. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich oder jährlich, je nachdem welche Zahlungsweise der Kunde mit PaceViewer vereinbart bzw. welche er in der PaceViewer App gewählt hat (jährlich oder monatliche Zahlungsweise). Auch die Zahlungsart wählt der Kunde in der PaceViewer App.
    3. Die Vergütung von PaceViewer richtet sich nach einem Abo-Modell, welches in Abhängigkeit der finanziellen Ausgaben des Kunden für die vom Kunden ausgewählten Werbeanzeigen steht (sog. Ad Spend). Der Kunde wählt bei Vertragsschluss die Abonnement-Stufe mit der ein maximales Limit des Ad Spend verbunden ist (sog. Ad Spend Limit). Mit Vertragsabschluss ermittelt PaceViewer täglich den tatsächlichen Ad Spend des Kunden, indem PaceViewer die Summe der Ausgaben aller ausgewählter Werbekonten addiert. Hieraus ermittelt PaceViewer die Gesamtausgaben für den Abrechnungszeitraum. Bei einer monatlichen Zahlweise beträgt der Abrechnungszeitraum einen Monat, d.h. er endet an dem Kalendertag des jeweiligen auf den Abrechnungsbeginn folgenden Monats (Bsp.: Beginn: 01.01. – Ende: 01.02.). Bei einer jährlichen Zahlweise beträgt der Abrechnungszeitraum ein Jahr, d.h. er endet an dem Kalendertag des jeweiligen auf den Abrechnungsbeginn folgenden Kalenderjahres (Bsp.: Beginn: 01.05.2026 – Ende: 01.05.2027). Die Abrechnung ist kalenderbasiert.
    4. Sofern der Kunde sein Ad Spend Limit im Abrechnungszeitraum überschreitet, informiert PaceViewer ihn in der PaceViewer App hierüber. Der Kunde wird aufgefordert, sich zu entscheiden, ob er Werbekonten abwählt, um das aktuell gebuchte Ad Spend Limit zu unterschreiten oder ob er eine höhere Abonnement-Stufe und damit ein höheres Ad Spend Limit abschließt. Sofern der Kunde keine der beiden genannten Alternativen wählt, verbleibt es bei der aktuellen Abonnement-Stufe. Im aktuellen Abrechnungszeitraum wird PaceViewer keine Daten von Werbeanbietern mehr abrufen. Seine bis dahin abgerufenen Daten kann der Kunde einsehen.
    5. Sofern der Kunde sich für eine Anpassung seiner Abonnement-Stufe entscheidet, kann er dies in der PaceViewer App vornehmen. Im Falle eines Upgrades, d.h. einer Anpassung der Abonnement-Stufe nach oben, gilt die Anpassung ab dem laufenden Abrechnungszeitraum. Die Erhöhung der Vergütung wird anteilig im Verhältnis zum Abrechnungszeitraum in Rechnung gestellt. Im Falle von Downgrades, d.h. einer Anpassung der Abonnement-Stufe nach unten, gilt die Anpassung ab dem nächsten Abrechnungszeitraum und nicht für den aktuellen Abrechnungszeitraum.
    6. Für den Fall, dass der tatsächliche Ad Spend des Kunden geringer als die gewählte Abonnement Stufe ausfällt, kann der Kunde die Abonnement-Stufe für den nächsten Abrechnungszeitraum anpassen, vgl. Ziff. 12.5. Eine automatische Herabstufung der Abonnement-Stufe erfolgt nicht.
    7. Weitere Einzelheiten hierzu können eingesehen werden unter https://paceviewer.com/#preise
  13. Vertragslaufzeit und Kündigung
    1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
    2. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden.
    3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine Kündigung bedarf in jedem Fall der Textform.
    4. Über die Beendigung des Vertrages – gleich aus welchem Grund – informiert PaceViewer seinen Kunden via E-Mail sowie in der PaceViewer App. Nach der Beendigung des Vertrages kann der Nutzer für einen Zeitraum von 7 Kalendertagen ab dem Beendigungszeitpunkt auf ihre Daten zugreifen. Danach ist ein Zugriff nicht mehr möglich. Für diesen Zeitraum gilt der Vertrag entsprechend.
  14. Höhere Gewalt
    1. „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, das eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass: (a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt; und (b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war; und (c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können. Fälle höherer Gewalt sind insbesondere Krieg, Epidemien, Naturkatastrophen, extreme Naturereignisse, Streik oder der Tod eines Schlüsselmitarbeiters.
    2. Eine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihr die Leistungserbringung unmöglich macht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit; sofern dies unverzüglich mitgeteilt wird.
  15. Geheimhaltung und Datenschutz
    1. Die Parteien sind verpflichtet, alle Vertraulichen Informationen, die ihnen von der jeweils anderen Partei oder in deren PaceViewer von Dritten bei der Durchführung des Vertrags und während der Vertragslaufzeit bekannt gegeben wurden oder werden, während der Vertragslaufzeit und für 2 Jahre danach (i) streng vertraulich zu behandeln und dementsprechend nach Maßgabe dieses Vertrages keinem Dritten Zugang zu den Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zu gewähren und (ii) nur für die Durchführung dieses Vertrages und den damit verfolgten Zweck zu verwenden. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieses Vertrags sind alle Informationen einer Partei, die ihr Geschäft einschließlich der Betriebsgeheimnisse, Know-how, Programmiercodes, Geschäftssysteme und Geschäftsprozesse sowie Information über Entwicklung, Finanzen, Kunden und Marketing betreffen.
    2. Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung und zum Nichtgebrauch der Vertraulichen Informationen sowie Teilen davon entfallen, sofern die entsprechenden Vertraulichen Informationen:
      1. nachweislich einer Partei vor der Bekanntgabe durch die jeweils andere Partei schon bekannt waren; oder
      2. durch Publikationen oder in sonstiger Weise ohne einen Vertragsbruch seitens der jeweils anderen Partei Gemeingut werden; oder
      3. einer Partei nachweislich von anderer Seite bekannt gegeben werden, ohne direkt oder indirekt von der jeweils anderen Partei zu stammen;
      4. nachweislich von einer Partei unabhängig und ohne Zugang zu den Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei entwickelt worden sind.
    3. Beide Parteien verpflichten sich, die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei nicht ohne die schriftliche Zustimmung durch die jeweils andere Partei an Dritte weiterzugeben, mit Ausnahme der Mitarbeiter und/oder Berater von ihr, die die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zur Durchführung des Vertragszwecks notwendigerweise erhalten müssen. Bevor Vertraulichem Informationen der jeweils anderen Partei solchen Mitarbeitern und/oder Beratern zugänglich gemacht werden, wird die entsprechende Partei diese Mitarbeiter und/oder Berater zu einer diesem Abkommen entsprechenden Geheimhaltung verpflichten. Die Auferlegung solcher Verpflichtungen befreien die Parteien jedoch nicht von ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
    4. Wird eine Partei aufgrund zwingender behördlicher, gerichtlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung verpflichtet, Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei gegenüber Dritten offen zu legen, ist sie zu der Offenlegung berechtigt, wobei sie die jeweils andere Partei unverzüglich von einer solchen Offenlegungspflicht zu informieren und die Offenlegung soweit wie möglich einzuschränken hat. Die Offenlegung befreit die entsprechende Partei jedoch nicht von ihren anderen Verpflichtungen nach diesem Vertrag.
    5. PaceViewer greift über die Schnittstelle der Software lediglich auf aggregierte und damit nicht personenbezogene Daten zu. Sollte ein Gericht oder eine Aufsichtsbehörde die Leistungen von PaceViewer dennoch als Verarbeitung personenbezogener Daten einstufen, verpflichten sich die Parteien zum Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung.
    6. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, von diesem bevollmächtigte Dritte, soweit diese Kenntnis von vertraulichen Informationen erhalten, entsprechend zuvor zur Geheimhaltung zu verpflichten.
  16. Schlussbestimmungen
    1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Individuelle Vertragsabreden gehen vor.
    2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.
    3. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    4. Erfüllungsort ist Oldenburg, Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist Oldenburg.